Interview: Vermögenswirksame Leistungen: Welche Anlagen sich wirklich lohnen

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Sie ermöglichen "Sparen ohne Eigenleistung", und werden zudem noch staatlich gefördert: Gemeint sind sogenannte vermögenswirksame Leistungen, die viele Arbeitgeber heutzutage ihren Arbeitnehmern zahlen.

Interview: Vermögenswirksame Leistungen: Welche Anlagen sich wirklich lohnen

Unser heutiger Interview-Gast ist Martin Sohn, Finanzberater und Inhaber des Portals vermoegenswirksame-leistungen.de. Es geht darum, welche Anlageformen sich für vermögenswirksame Leistungen wirklich lohnen, und wie man als Arbeitnehmer möglichst kein Geld verschenkt.

etf.capital: Herr Sohn, können Sie unseren Lesern zunächst einen kurzen Überblick verschaffen, was vermögenswirksamen Leistungen eigentlich genau sind, und wie man diese als Arbeitnehmer beanspruchen kann?

Martin Sohn: Mit vermögenswirksamen Leistungen – kurz VWL oder VL - können sich Arbeitnehmer ein finanzielles Polster aufbauen, ohne selbst etwas dafür zu tun. Das Geld kommt vom Arbeitgeber, und wird zusätzlich zum monatlichen Gehalt gezahlt. Je nach Branche erhalten Beschäftigte derzeit zwischen 6,65 und 40 Euro pro Monat. Die VL fließen jedoch nicht auf das Girokonto, sondern werden auf einen Sparvertrag überwiesen, den der Arbeitnehmer vorher abschließt. Es gibt verschiedene Anlageformen zur Auswahl, auf die im weiteren Verlauf des Interviews noch näher eingegangen wird. Vermögenswirksame Leistungen sind also nicht nur eine Zuwendung des Arbeitgebers, sondern auch eine Geldanlage. Angespart wird übrigens immer 6 Jahre, danach ruht das Geld für ein weiteres Jahr.

etf.capital: Woher weiß ich, ob ich als Arbeitnehmer VL bekomme, und wo erfahre ich das?

Martin Sohn: Erfahrungsgemäß können die meisten Angestellten in Deutschland vermögenswirksame Leistungen beantragen. Normalerweise ist die Leistung für einen Betrieb freiwillig, außer es gibt eine Vereinbarung darüber im Arbeits- oder Tarifvertrag. In dem Fall hat der Mitarbeiter einen festen Anspruch. Am schnellsten informieren kann man sich in seinem Betrieb entweder in der Personalabteilung oder beim direkten Vorgesetzten. Wichtig: die Initiative muss immer vom Arbeitnehmer ausgehen. Der Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, über die VL zu informieren. Nur wenn der Mitarbeiter den Sparvertrag abschließt, kann auch der Chef das Geld überweisen. Keine vermögenswirksamen Leistungen bekommen übrigens Selbständige, Freiberufler und Personen, die in keinem Arbeitsverhältnis stehen.

etf.capital: Sie empfehlen VL-Sparern als Anlage Fonds, und hier insbesondere ETFs. Können Sie dies in wenigen einfachen Worten erläutern?

Martin Sohn: Mit Fondssparen kann man die beste Rendite erzielen. 6 Prozent pro Jahr sind ohne weiteres möglich. Bei ETFs (kurz Exchange Traded Fund) handelt es sich ebenfalls um Fonds. Die Besonderheit besteht darin, dass diese einen bekannten Börsenindex wie z.B. den MSCI World, Dax oder Dow Jones nachbilden. Der Finanzlaie entscheidet sich statt einzelner Fonds für einen kompletten Index, und muss sich nicht weiter mit den Details beschäftigen. Da ETFs nicht aktiv gemanagt werden, fallen die Gebühren wesentlich niedriger aus. Bei aktiv gemanagten Fonds sprechen wir von einer Gesamtkostenquote von 2 Prozent pro Jahr, während diese bei Aktien-ETFs lediglich bei 0,5 Prozent liegt. Bei ETF fällt meist kein Ausgabeaufschlag an. Diese Kosten muss man nun von der Rendite abziehen. Jetzt kann man sehen, was von den 6 Prozent übrig bleibt. ETFs kombinieren gute Renditechance mit niedrigen Kosten, also beste Voraussetzungen für ein erfolgreiches Investment. Das gilt insbesondere dann, wenn man kein Börsenprofi ist, was wohl auf die meisten Sparer zutrifft. Mit etwas Erfahrung kann natürlich auch mit aktiv gemanagten Fonds gute Ergebnisse erzielen.

etf.capital: Was ist eigentlich aus dem guten alten Bausparvertrag oder dem klassischen Banksparplan geworden? Können Sie diese Anlageformen dem heutigen VL-Sparer nicht mehr empfehlen?

Martin Sohn: Der klassische Banksparplan gewinnt aktuell wieder an Bedeutung, da inzwischen die Zinsen auf Spareinlagen wieder steigen. Wer das Risiko von Kursschwankungen nicht auf sich nehmen möchte, für denjenigen kann der Banksparplan durchaus eine Alternative darstellen. Was man jedoch wissen muss: Es gibt dafür aktuell kaum Angebote am Markt. Die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag ist nur dann sinnvoll, wenn man in den nächsten Jahren ein konkretes Bau- oder Renovierungsvorhaben hat, und man sich zudem günstige Zinsen für ein Bauspardarlehen sichern kann.

etf.capital: Auf Ihrer Webseite vermoegenswirksame-leistungen.de findet man auch den Hinweis, dass man die VL zur Tilgung von Baukrediten nehmen kann.

Martin Sohn: Ja, auch die direkte Einzahlung in einen bestehenden Baukredit ist eine Möglichkeit, seine VL unterzubringen, und meiner Ansicht nach gar keine so schlechte. Denn so lässt sich entweder die Rückzahlungsdauer bei einem Kredit verkürzen, oder die monatliche Rate verringern. Man bekommt sogar eine Rendite: Nämlich in Höhe der ersparten Zinsen. Es gibt jedoch dabei einen Haken. Jede Bank kann selbst entscheiden, ob sie diese Tilgungsmöglichkeit zulässt. Während bei Bauspardarlehen Sondertilgungen meist problemlos möglich sind, gilt dies bei normalen Krediten nur dann, wenn es ausdrücklich vereinbart wurde. Man muss also seine Kreditunterlagen prüfen, oder direkt bei seiner Bank oder Bausparkasse nachfragen.

etf.capital: Neben der Wahl der richtigen Anlageform sind noch einige weitere Punkte zu beachten, damit die VL-Anlage für den Sparer den gewünschten Erfolg bringt. Welche sind das Ihrer Meinung nach?

Martin Sohn: Viele Arbeitnehmer kümmern sich erst nach Jahren um ihre VL, wodurch bares Geld verschenkt wird. Der beste Zeitpunkt für die Beantragung ist direkt mit dem Einstieg ins Berufsleben, oder bei einem Jobwechsel spätestens zum Ablauf der Probezeit. Ein weiterer häufig gemachter Fehler ist, die VL vorzeitig zu kündigen. Man verschenkt hierdurch nicht nur die Chance auf eine gute Rendite, welche bei einem Sparplan mit jedem zusätzlichen Jahr steigt, sondern auch den Anspruch auf die staatliche Förderung. Zudem sollte man seiner Bank oder Fondsgesellschaft unbedingt einen Freistellungsauftrag einreichen. Denn VL werden ansonsten wie jede Geldanlage mit der Abgeltungssteuer belastet. Diese beträgt 25 Prozent, also ein Viertel der kompletten Verzinsung. Kommen noch Kirchensteuer und Soli hinzu, steigt der Abzug auf knapp 30 Prozent an.

etf.capital Sie erwähnten soeben die staatliche Förderung. Können Sie abschließend dazu noch etwas sagen?

Martin Sohn: Einige der Anlageformen für vermögenswirksame Leistungen werden mit der Arbeitnehmersparzulage staatlich gefördert. Zu den geförderten Sparformen gehören Fonds, also auch ETFs sowie Bausparen und die Tilgung von Baukrediten, nicht jedoch der Banksparplan. Fondssparer bekommen 20 Prozent auf maximal 400 Euro eingezahlte Summe pro Jahr, was 80 Euro Förderung entspricht. Verheiratete bekommen den doppelten Betrag. Hierbei sind Einkommensgrenzen für das jährliche zu versteuernde Einkommen zu beachten: 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Verheiratete. Beim Bausparvertrag sowie der Baukredit-Tilgung fällt die Förderung geringer aus. Also noch ein Grund mehr, sich für Fondssparen zu entscheiden. Ab 2024 erhöhen sich übrigens die Einkommensgrenzen. Dann gelten 40.000 Euro pro Jahr für Singles und 40.000 für Eheleute. Die Erhöhung gilt für alle Anlageformen.

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