Goldene Aktien: Wenn Aktionäre Sonderrechte haben

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Wer Goldene Aktien besitzt, hat mehr Rechte an einem Unternehmen als Besitzer anderer Aktien. Solche Aktien unterliegen bestimmten Regeln. Sie können aus dem Tech-Sektor, aber auch aus anderen Sektoren stammen. Von welchen Unternehmen gibt es solche Aktien und welche Vorteile bringt deren Besitz?

Goldene Aktien: Wenn Aktionäre Sonderrechte haben

Was sind Goldene Aktien?

Bei goldenen Aktien handelt es sich nicht etwa um Aktien von Unternehmen, die mit der Erschließung, Förderung oder Verarbeitung von Gold beschäftigt sind. Es handelt sich auch nicht um die sogenannten Dividendenaristokraten, bei denen schon über mehr als 20 Jahren jährlich eine Dividende ausgezahlt wird, die immer gesteigert wird. Es kann sich um Aktien aus beliebigen Sektoren handeln, beispielsweise aus dem Tech-Sektor. Für diese Aktien gelten spezielle Regeln. Nicht jeder kann Goldene Aktien kaufen. Sie werden nicht einfach an jedem Börsenplatz gehandelt und können auch nicht über Online-Broker bezogen werden. Als privater Anleger kannst Du diese Aktien nicht kaufen. Solche Aktien stellen eine Ausnahme dar und sind daher ziemlich selten. Goldene Aktien verschaffen ihrem Besitzer erweiterte Rechte der Einflussnahme auf das betreffende Unternehmen. Der Grundsatz "Eine Aktie, eine Stimme" wird mit solchen Aktien ausgehebelt. In Deutschland sind solche Aktien mittlerweile unzulässig. Du kannst also als Privatanleger nicht davon profitieren. Es ist besser für Dich, in einen ETF mit Tech-Titeln zu investieren und die Regeln für die Geldanlage zu berücksichtigen.

Inhaltliche Ausgestaltung von Goldenen Aktien  

Der Begriff Goldene Aktien kann in verschiedene Teilbereiche gegliedert werden. Im engeren Sinn handelt es sich um Sonderrechte an einem satzungsmäßig hervorgehobenen Unternehmensanteil. Das ist jedoch nicht zwingend notwendig. Es kann sich auch um hoheitliche Regeln handeln, die dem Sonderrechtsbegünstigten die hervorgehobene Stellung verschaffen. Der Sonderrechtsbegünstigte muss dafür gar nicht Inhaber von Unternehmensanteilen sein. In solchen Fällen ist von Goldenen Aktien im erweiterten Sinne die Rede. Einzelne Anteilseigner können auch eine Vorrangstellung durch Stimmrechtsumgewichtungen erhalten, indem ihnen Höchst- und Mehrstimmrechte eingeräumt werden. Gegenüber der Mehrheit werden einzelne Anteilseigner bevorzugt, da sie Goldene Aktien besitzen. Die Inhaber Goldener Aktien verfügen über Sonderbefugnisse. Sie haben bei unternehmerischen Grundsatzentscheidungen, beispielsweise bei Satzungsänderungen, Zustimmungs-, Widerspruchs- und Vetorechte. Sie dürfen auch Organmitglieder außerhalb des regulären Wahlverfahrens ernennen.

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Wo gibt es Goldene Aktien und wer besitzt sie?

Goldene Aktien kann der Staat oder die öffentliche Hand besitzen. Sie können Genehmigungserfordernisse darstellen, mit denen der Staat auf privatisierte Unternehmen einwirkt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Regeln aufgestellt und diese Sonderrechte für zulässig erklärt, wenn sie im Interesse der Allgemeinheit sind.

In Spanien gelten solche Regeln für Unternehmen mit strategischer Bedeutung, um Änderung des Gesellschaftszwecks, Auflösung, Spaltung, Veräußerung von Vermögensanteilen oder Verschmelzung behördlich zu genehmigen.  
In Großbritannien sind Goldene Aktien Sonderaktien der Regierung, um unzulässige Einspruchsmöglichkeiten in wichtige gesellschaftliche Handlungen von Unternehmen zu ermöglichen.

Mit dem VW-Gesetz hat Deutschland eine Sonderregelung geschaffen. Die Überführung der Anteilsrechte an der VW GmbH in private Hand ist damit gesetzlich geregelt. Die Stimmrechte jedes Aktionärs sind auf 20 Prozent begrenzt, selbst wenn er mehr Anteile besitzt. Das Land Niedersachsen hat damit überproportionalen Einfluss. Es besitzt fast 20 Prozent Anteile. Infolge eines Urteils des EuGH aus dem Jahr 2007 wurde das VW-Gesetz geändert. Für Entscheidungen, die ein Mehrheitserfordernis von 75 Prozent vorschreiben, ist eine Mehrheit von 80 Prozent notwendig. Eine Stimmrechtsbeschränkung gibt es nicht mehr.  

Regeln für Goldene Aktien in Deutschland und der EU

In den 1980er Jahren wurden Goldene Aktien häufig durch die Mitgliedsstaaten der EU eingeführt, da damals eine Privatisierungswelle stattfand. Die Staaten machten ihren Besitz zu Geld und verstärkten ihren Einfluss bei strategisch wichtigen Entscheidungen von Unternehmen.

In Deutschland sind seit 1998 solche Mehrheits- und Höchststimmrechte bei börsennotierten Unternehmen nicht mehr zulässig. Deutsche Tech-Unternehmen können also nicht mehr von Aktionären mit Sonderrechten beeinflusst werden. Das VW-Gesetz bildet in Deutschland eine Ausnahme.

Goldene Aktien gibt es beispielsweise noch bei einigen Tech-Unternehmen in Europa. In Frankreich hat der Staat Sonderrechte am Energiekonzern Électricité de France, von dem er Goldene Aktien besitzt. In Schweden verfügt die Investor AB als von der Wallenberg-Familie kontrollierte Holding über solche Sonderrechte am bekannten Telekommunikations-Ausrüster Ericsson. Goldene Aktien gibt es auch in mittel- und osteuropäischen Beitrittsstaaten der EU. Allerdings übt die Europäische Union verstärkt Druck aus, der auch seine Wirkung zeigt. Gegen Ungarn wurde 2006 ein Vertragsverletzungsverfahren von der EU-Kommission eingeleitet. Daraufhin änderte Ungarn sein innerstaatliches Recht. In Portugal wurden solche staatlichen Sonderrechte an Portugal Telecom beschränkt.

Die Chefs von einigen europäischen Telekommunikationsgesellschaften mussten aufgrund solcher Regeln in der Vergangenheit verstärkt Einschränkungen hinnehmen. Die Fusion der niederländischen Telekommunikationsgesellschaft KPN mit der spanischen Telefonica scheiterte 2000 an diesen Regeln. KPN erhielt eine Sonderaktie an Telefonica. Auch der frühere Chef der deutschen Telekom, Ron Sommer, scheiterte 2003 mit seinem Projekt. Er warb damals immer wieder bei der italienischen Regierung, um in Telecom Italia einsteigen zu können. Den Regierenden in Rom war der hohe Bundesanteil ein Dorn im Auge. Allerdings hatte der italienische Tech-Konzern Olivetti die besseren Chancen und brachte das Vorhaben von Sommer letztendlich zum Scheitern.

Warum Goldene Aktien alles blockieren können

Goldene Aktien verstoßen gegen die Regeln und sind keine Begriffe des Rechts. Das Ausmaß der Sonderrechte, mit dem solche Wertpapiere verbunden sind, hängt vom Inhalt der Aktie ab. Jahrzehntelang gab es in Deutschland Mehrfachstimmrechte. Sie waren vor allem bei den großen Stromversorgern an der Tagesordnung. Sie befanden sich in staatlichem Besitz. Beispielsweise besaßen die Kommunalverbände solche Mehrfachstimmrechte. Das Verbot solcher Mehrfachstimmrechte seit 1998 in Deutschland wurde damit begründet, dass sich diese Aktien mit Sonderstatus gegen die Märkte richten könnten.

Mitspracherecht des Staates bei feindlicher Übernahme

Goldene Aktien können dem Staat ein Mitspracherecht einräumen, wenn es um die feindliche Übernahme geht. Der Staat kann ein Vetorecht erhalten, mit dem er eine solche Übernahme verhindern kann. Eine solche Praxis war vor allem bei ehemals staatlichen Unternehmen üblich. Laut Ansicht der EU-Kommission verstößt ein solches Vetorecht gegen die im EU-Vertrag festgelegten Regeln des freien Kapitalmarkts. Der damalige EU-Kommissionspräsident Jacques Santer zog daher 1998 und 1999 gegen Portugal, Frankreich und Belgien vor den EuGH. Laut Entscheidung des EuGH standen die portugiesischen und französischen Bestimmungen dem EU-Recht entgegen. Eine Ausnahmeregelung wurde für die belgischen Goldenen Aktien zugelassen. In Belgien betreffen diese Regeln das Erdgasnetz, das als strategischer Versorger des Landes dient. Solche Rechte sind an strenge Fristen gebunden.

Goldene Aktien nicht für private Anleger

Als privater Anleger kannst Du also nicht in Goldene Aktien investieren. Du kannst aber Tech-Werte erwerben oder in einen ETF mit solchen Titeln investieren. Investierst Du in einen ETF auf den deutschen Leitindex DAX, sind auch Aktien von Volkswagen und verschiedene Tech-Titel enthalten. Allerdings handelt es sich bei diesen VW-Anteilen nicht um Goldene Aktien, da diese Aktien dem Volkswagen-Gesetz unterliegen. Private Anleger können also mit ihren Aktien keine Sonderrechte genießen. Du kannst jedoch von der Dividendenzahlung profitieren, die bei Dividenden-Aktien für alle Aktionäre gilt.  

Fazit: Goldene Aktien unterliegen strengen Regeln

Goldene Aktien räumen ihren Besitzern spezielle Rechte an den jeweiligen Unternehmen ein. Die Besitzer solcher Aktien haben deutlich mehr Rechte als andere Aktionäre und können die Entscheidungen der Unternehmensleitung aktiv beeinflussen. Die EU erlaubt solche Aktien nur in Ausnahmefällen, beispielsweise, wenn es sich um strategische Versorgungsunternehmen handelt. Für diese Aktien gelten strenge Regeln. Sie können nicht von privaten Anlegern gekauft werden und befinden sich in staatlichem Besitz. In Deutschland sind solche Aktien seit 1998 verboten. Eine Ausnahme bildet das VW-Gesetz. Die EU geht davon aus, dass diese Aktien die freie Marktwirtschaft beeinträchtigen. Sie ist bereits gegen einige Besitzer solcher Aktien vorgegangen.

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