Einlagensicherung: Was, wenn die Bank pleite ist?

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Eröffnest Du ein Festgeld- oder Tagesgeldkonto, ist die Geldanlage sicher, da Du keine Verluste erleidest. Wie sieht es eigentlich im Insolvenzfall der Bank aus? Sicherheit ist mit der Einlagensicherung garantiert. Bei einem ETF ist in Deutschlandauch Sicherheit für Dein Depot gewährleistet.

Einlagensicherung: Was, wenn die Bank pleite ist?

Was bedeutet die Einlagensicherung?

Sparbücher, Festgeld oder Tagesgeld sind sichere Geldanlagen. Anders als bei Aktien oder einem ETF auf Aktien unterliegt Deine Anlage keinen Kursschwankungen. Du bekommst zumeist Zinsen, die abhängig von der Bank unterschiedlich hoch ausfallen. Hast Du Dich aber schon einmal gefragt, was mit Deinem Geld passiert, wenn die Bank, bei der Du Dein Festgeldkonto hast, insolvent wird? In diesem Fall greift die Einlagensicherung. Innerhalb der Europäischen Union sind die Bankeinlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro pro Kunde und Bank gesetzlich geschützt. Bis zu diesem Betrag können die Einlagen der Kunden nicht herangezogen werden, wenn die Bank insolvent wird. Diese Einlagen können nicht in die Insolvenzmasse einfließen. Liegen Deine Einlagen auf einem Tagesgeldkonto beispielsweise bei 120.000 Euro und wird die Bank insolvent, können also 20.000 Euro verloren sein, da sie Teil der Insolvenzmasse geworden sind.

Allerdings müssen die Verluste gar nicht so schwerwiegend ausfallen. Viele Banken, vor allem in Deutschland, gewähren noch eine deutlich höhere Einlagensicherung. Die Höhe hängt davon ab, in welche Fonds die Banken einzahlen.

7 Anlagestrategien für Aktien und ETFs in 2021
Du möchtest Dein Geld noch 2020 anlegen, doch fehlt es Dir noch an der richtigen Idee für eine Geldanlage? Du benötigst eine Anlagestrategie. Für die langfristige Anlage ist ein ETF oder Aktien geeignet. Es ist sinnvoll, verschiedene Anlageklassen miteinander zu kombinieren.

Wie sieht es mit der Einlagensicherung in Deutschland aus?

In allen Ländern der EU gilt die Mindesteinlagensicherung von 100.000 Euro. In den einzelnen Ländern und bei den verschiedenen Banken können jedoch darüber hinaus noch weitere Regelungen gelten. In Deutschland wird in der Regel eine höhere Einlagensicherung als 100.000 Euro pro Kunde und Bank gewährt. Auch bei einem Depot, wenn Du in einen ETF oder in Aktien investierst, sind Deine Einlagen sicher.

Die Banken in Deutschland zahlen in einen Einlagensicherungsfonds ein. Dieser Fonds gilt als eine Art Versicherung für den Insolvenzfall der Banken. Die Einlagensicherung in Deutschland kann sich unterscheiden, abhängig davon, ob es sich um eine private oder eine öffentliche Bank handelt. Darüber hinaus gibt es noch Investitionsbanken der einzelnen Bundesländer, Genossenschaftsbanken und Sparkassen. Alle diese Banken haben ihr eigenes Einlagensicherungssystem.

Regelungen bei den verschiedenen Banken in Deutschland

Bei den privaten Banken nimmt die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken im Auftrag des Bundesfinanzministeriums die Einlagensicherung vor. In Deutschland sind jedoch noch private Banken tätig, die ihren Hauptsitz im Ausland haben. Sie unterliegen nicht der Einlagensicherung in Deutschland, sondern den Regelungen des Landes, in denen sich deren Hauptsitz befindet. Diese Banken können in den jeweiligen Ländern in einen Einlagensicherungsfonds einzahlen. Das gilt auch für Dein Depot, wenn Du bei einer solchen Bank in Wertpapiere wie einen ETF investierst.

Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken wird aus Mitgliedsbeiträgen der einzelnen Banken finanziert. Diese Mitgliedsbeiträge werden als unselbständiges Sondervermögen des Bundes verwaltet. Die Einlagen werden nicht durch den Bund, sondern durch die einzelnen Banken untereinander garantiert.

Viele private Banken in Deutschland sind darüber hinaus Mitglied in einem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken. Diese Mitgliedschaft ist freiwillig. Die Guthaben pro Kunde sind bei diesen Banken noch höher abgesichert.

Etwas anders sieht es bei der Einlagensicherung bei den öffentlichen Banken in Deutschland aus. Diese Banken sind im Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands organisiert. Zusätzlich sind sie oft freiwillige Mitglieder in einem Einlagensicherungsfonds.

Genossenschaftsbanken und Sparkassen sind nicht in gesetzlichen Entschädigungseinrichtungen organisiert. Für diese Banken gilt eine Institutssicherung. Auch diese Banken können in einem Verband organisiert sein. Wie bei einer Versicherung springen die Mitglieder ein, wenn eines der Mitglieder in finanzielle Schwierigkeiten gerät. So greift für die Kunden eine Einlagensicherung. Sparkassen sind in der Sparkassen-Finanzgruppe zusammengeschlossen, die ein eigenes Sicherungssystem hat.

Wie steht es mit der Einlagensicherung bei einem ETF?

Um in einen ETF zu investieren, musst Du ein Depot eröffnen, auf dem Du die Wertpapiere hinterlegst. Ein ETF ist zwar eine spekulative Geldanlage, doch wird er als Sondervermögen behandelt. Hier greift also eine Einlagensicherung. Das Geld der Anleger kann als Sondervermögen nicht herangezogen werden, wenn der Emittent insolvent wird. Auch für Dein Depot, auf dem sich Deine Wertpapiere befinden, ist ein bestimmtes Maß an Sicherheit gewährleistet.

Für die Einlagensicherung bei einem Depot gelten andere Regelungen als bei Festgeld, Tagesgeld oder Sparbüchern. Für Dein Depot selbst gilt keine gesetzliche Einlagensicherung, doch gilt sie für das Verrechnungskonto, das mit Deinem Depotkorrespondiert. Häufig musst Du bei einer Online-Bank, wenn Du dort ein Depot für einen ETF eröffnest, auch ein Verrechnungskonto eröffnen. Bei einigen Banken können die Beträge auch von einem Girokonto abgebucht werden, sodass Du kein separates Verrechnungskonto eröffnen musst. Das Girokonto oder das Verrechnungskonto fällt unter die gesetzliche Einlagensicherung, die bei mindestens 100.000 Euro liegt.

Aktien als Eigentum

Investierst Du in Aktien, musst Du ein Depot eröffnen, genau wie bei der Investition in einen ETF. Für das Verrechnungskonto gilt die Einlagensicherung. Die Aktien, die Du auf Deinem Depot hast, können Kursschwankungen unterliegen. Die Dividende wird auf Dein Verrechnungskonto gezahlt, das mit dem Depot korrespondiert. Daher ist die Dividende Dein Vermögen und unterliegt der Einlagensicherung. Die Aktien auf Deinem Depot sind Dein Eigentum. Wird die Bank, bei der Du Dein Depotführst, insolvent, können die Aktien nicht in die Insolvenzmasse einfließen. Anders sieht es jedoch aus, wenn das Unternehmen, von dem Du Aktien besitzt, insolvent wird. Die Aktien können dann wertlos werden. Du erleidest dann einen Totalverlust. Eine bessere Alternative kann daher ein ETF sein, da er Aktien von vielen Unternehmen enthält und eine breite Risikostreuung gewährleistet.

Die Einlagensicherung für Sparpläne

Ein Sparplan ist eine gute Möglichkeit, um langfristig mit vergleichsweise niedrigen Zahlungen Vermögen aufzubauen. Du benötigst ein Depot. Abhängig von der Bank benötigst Du ein Verrechnungskonto oder kannst Dein Girokonto für die Abbuchung der Sparrate verwenden. Besparst Du einen ETF, gilt er als Sondervermögen.

Für Deinen Sparplan kannst Du ausschüttende und thesaurierende ETFs wählen. Bei einem ausschüttenden ETF wird Dir die Dividende ausgezahlt. Abhängig vom ETF kann die Auszahlung einmal oder mehrmals jährlich erfolgen. Die Dividende wird auf Dein Verrechnungskonto oder Girokonto gezahlt und unterliegt der Einlagensicherung. Deine ETF-Anteile gelten als Sondervermögen und können nicht herangezogen werden, wenn der Anbieter insolvent wird.
Droht eine Insolvenz der Bank, bei der Du Deinen Sparplan hast und ein Depot führst, kannst Du einen Depotumzug zu einer anderen Bank vornehmen. Wie das abläuft, hängt von der jeweiligen Bank ab.

Sparplan auf Wasserstoff-ETFs: Jetzt in die Zukunft investieren
Mit einem ETF-Sparplan können Sie langfristig mit kleinen Beträgen Vermögen aufbauen. Wasserstoff ist ein zukunftsträchtiger Energieträger und gewinnt immer mehr an Bedeutung. Einen reinen Wasserstoff-ETF gibt es noch nicht, doch können Sie ETFs auf erneuerbare Energien für Ihren Sparplan wählen.

Die Wahl der richtigen Bank

Möchtest Du ein Depot eröffnen und Anteile von einem ETF erwerben, solltest Du den Depotvergleich nutzen. Vor der Eröffnung eines Sparplans auf einen ETF hilft Dir der Sparplanvergleich bei der Wahl der richtigen Bank. Du solltest Dich nicht nur über die Eckdaten wie

  • Depotgebühr
  • Mindest- und Höchstsparrate
  • Sparintervalle
  • Möglichkeit, die Sparraten und Sparintervalle zu verändern

informieren. Wichtig ist auch, dass Du Dich zuvor informierst, in welcher Höhe die Bank eine Einlagensicherung gewährt.

Fazit: Einlagensicherung schützt im Insolvenzfall

In der Europäischen Union gilt pro Kunde und Bank eine Einlagensicherung von mindestens 100.000 Euro für Spareinlagen. Das können Girokonten, Festgeld- oder Tagesgeldkonten sein. Auch wenn Du in einen ETF investierst, sind Deine Einlagen auf dem mit Deinem Depot korrespondierenden Verrechnungskonto gesichert. Kommt es zu einer Insolvenz der Bank, können die Einlagen der Kunden bis zu diesem Betrag nicht in die Insolvenzmasse einfließen. In Deutschland kann die Einlagensicherungnoch höher ausfallen. Abhängig davon, ob es sich um private Banken, öffentliche Banken, Investitionsbanken, Genossenschaftsbanken oder Sparkassen handelt, gelten unterschiedliche Regelungen. ETFs werden als Sondervermögen behandelt.

Unser Tipp: Bei Scalable Capital kannst Du rund 2000 ETFs von iShares, Lyxor, Xtrackers, WisdomTree und Amundi von 7:30 bis 23 Uhr für nur 0,99 € handeln und dauerhaft kostenlos besparen. Monatliche Sparraten schon ab 1 €.

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