Quellensteuer beim ETF aus Irland oder den USA

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Quellensteuer beim ETF aus Irland oder den USA

ETFs werden häufig von ausländischen Emittenten aufgelegt. Solche Emittenten haben beispielsweise ihren Sitz in Irland oder den USA. Investieren Sie in einen ETF, der im Ausland sein Domizil hat, wird dort die Quellensteuer erhoben. Für viele Privatanleger ist sie nur schwer verständlich. Sie ist jedoch bei ETFs weniger kompliziert als bei Aktien.

Wie die Quellensteuer beim ETF funktioniert

Bei einem ETF können Sie als Anleger von der Dividende profitieren. Bei ausschüttenden ETFs kann sie einmal jährlich, halbjährlich oder sogar vierteljährlich ausgezahlt werden, während sie bei thesaurierenden ETFs immer wieder in Fondsvermögen angelegt wird. Auf die Dividende wird die Quellensteuer erhoben. Einen Teil dieser Steuer können Sie sich zurückholen, indem Sie sie auf die Abgeltungssteuer anrechnen. Bei einigen Ländern, beispielsweise zwischen Irland und den USA, besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen. Einige Staaten haben auch ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland geschlossen, nach dem eine bestimmte Obergrenze für deutsche Anleger nicht überschritten werden darf. In der Regel liegt die Obergrenze bei 15 Prozent.

Bei der Quellensteuer handelt es sich um eine Steuer auf Kapitalerträge, zu denen die Dividenden gehören. Investoren aus dem Ausland müssen diese Steuer im Quellenstaat, beispielsweise in Irland oder in den USA, bezahlen. Der Quellensteuersatz wird vom jeweiligen Land festgelegt. Er beträgt in Irland 20 Prozent und in den USA 30 Prozent. Die Quellenstaaten behalten diesen Prozentsatz ein. In einigen Ländern gelten jedoch Zusatzklauseln, sodass Ihnen als Privatanleger mit einem ETF letztendlich weniger abgezogen wird.
Ein solches Beispiel ist Irland. Der Prozentsatz für die Quellensteuer wird dort für Privatanleger auf Null gesenkt.

Beispiel für die Quellensteuer auf einen ETF

Investieren Sie nicht in Einzelaktien, sondern in einen ETF, ist die Besteuerung weniger kompliziert. Ein Beispiel soll erläutern, wie die Besteuerung bei ETFs gehandhabt werden könnte.

Ein Emittent von ETFs ist iShares. Investieren Sie in einen ETF von iShares, so wird er von der US-amerikanischen Fondsgesellschaft BlackRock verwaltet, doch hat er sein Fondsdomizil in Irland. Sie haben sich für einen Indexfonds auf den US-amerikanischen S&P 500 entschieden. Der Fonds steht zwischen dem Anleger und dem Quellenstaat. Er muss dafür sorgen, dass er die Quellensteuererstattung erhält. Hier greift das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Irland und den Quellenstaaten. Der Fonds bucht bei einem thesaurierenden Fonds in der Regel die ausländischen Dividenden einschließlich Erstattungsanspruch ein. Für den Anleger erhöht sich der Wert des Fondsanteils. Häufig wählen die Fonds ihr Domizil so, dass sie möglichst viel Quellensteuer erhalten.

Im Beispiel mit dem ETF auf den S&P 500 enthält der Fonds nur US-amerikanische Aktien. Die Dividende soll in diesem Beispiel bei 100 Euro liegen. Als Quellensteuer werden 30 Prozent oder 30 Euro nach dem Steuersatz der USA einbehalten. Da zwischen Irland und den USA ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, kann sich der Fonds 15 Prozent oder 15 Euro der Bruttodividende zurückholen. Die Dividende, die Sie letztendlich erhalten, liegt also nicht bei 70 Euro, sondern bei 85 Euro. Bei einem thesaurierenden Fonds werden 85 Euro wieder in Fondsvermögen angelegt.

Quellensteuer-Rückforderung in den USA

In den USA stellt die Rückforderung der Quellensteuer eine Besonderheit dar. So wollen die USA verhindern, dass Anleger aus Drittstaaten, mit denen kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, Steuern mit dem ETF sparen können. Der Fonds muss bei der Rückforderung nachweisen, dass vor allem Bürger aus Ländern, mit denen ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, in den Fonds investiert haben. Ein solches Doppelbesteuerungsabkommen besteht auch zwischen Deutschland und den USA. Da ein ETF an der Börse gehandelt wird und die Fondsgesellschaften ihre Investoren nicht kennen, ist das nicht so einfach möglich.
Ein Vorteil liegt daher bei iShares, der Marke der US-amerikanischen Fondsgesellschaft BlackRock, darin, dass die Fonds ihr Domizil nicht in den USA, sondern in Irland haben. Da zwischen Irland und den USA ein Doppelbesteuerungsabkommen gilt, müssen Sie nicht den hohen Satz von 30 Prozent für die Quellensteuer, sondern lediglich 15 Prozent bei einem ETF von iShares zahlen.

Behandlung der Quellensteuer nach der Investmentsteuerreform 2018

Bis 2017 mussten Anleger auf die Dividende bei einem ETF jährlich die Abgeltungssteuer zahlen. Die Quellensteuer konnten die Anleger darauf anrechnen lassen. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem Quellenstaat bestimmte die Höhe der Anrechnung.

Nach der Investmentsteuerreform von 2018 hat sich das geändert. Bei ETFs ist nun die Anrechnung der ausländischen Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungssteuer entfallen. Eine Vereinfachung ist damit vor allem für die thesaurierenden ETFs eingetreten, da Sie nicht mehr die Dividenden und die ausschüttungsgleichen Erträge versteuern müssen. Es gibt nun eine Pauschale, die sich an der Wertsteigerung des Fonds und am Basiszins orientiert. Sie ist die neue Bemessungsgrundlage. Bei einem ausschüttenden ETF wird die Dividende auf die Pauschale angerechnet.

Die sich nach der Pauschale ergebende Steuerlast wird direkt an den Fiskus abgeführt. Investieren Sie in einen thesaurierenden ETF, wird die Steuerlast vom Verrechnungskonto für das Depot abgezogen. Bei im Ausland aufgelegten thesaurierenden ETFs fällt die Anrechnung der Quellensteuer weg. Verkaufen Sie Ihre Fondsanteile, werden die bereits berücksichtigten Pauschalen auf den Verkaufserlös angerechnet.

Für Privatanleger ist die Steuererklärung bei einem ETF nach der Investmentsteuerreform 2018 einfacher geworden. Ihre Steuerlast können Sie verringern, indem Sie den Steuerfreibetrag von 801 Euro ausschöpfen und an die Bank, bei der Sie das Verrechnungskonto für Ihr Depot unterhalten, einen Freistellungsauftrag erteilen.

Quellensteuer in den USA sparen mit den richtigen ETFs

Möchten Sie in den USA die Quellensteuer sparen, sollten Sie sich für ETFs entscheiden, die von iShares aufgelegt wurden und ihr Domizil in Irland haben. Die Fondsgesellschaft kann die Hälfte der in den USA abgezogenen Quellensteuer für sich beanspruchen und zurückerhalten. Als Anleger können Sie von dieser Gutschrift und einer damit verbundenen besseren Wertentwicklung des ETFs profitieren.
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Irland und den USA ist älter als die Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den USA und anderen Ländern aus der EU.
Nachteilig wirkt sich die Quellensteuer hingegen aus, wenn ein ETF vorrangig über Wertpapiere aus den USA verfügt, aber in einem anderen Land als in Irland aufgelegt ist, beispielsweise in Luxemburg, Belgien oder Frankreich. Der Nachteil besteht bei physisch replizierten ETFs, da sie die Wertpapiere in direkter Form erhalten.

Vorteile bei der Quellensteuer bei synthetisch replizierten ETFs

Investieren Sie in einen synthetisch replizierten ETF mit Wertpapieren aus den USA, sparen Sie die Quellensteuer. Diese ETFs liefern zwar Erträge, doch halten sie die Wertpapiere nicht. Da keine Dividende eingenommen wird, entfällt diese Steuer.
Um das Problem der Steuer zu umgehen, haben einige Emittenten von ETFs ihren Sitz nach Irland verlagert. Einer dieser Emittenten ist iShares. Auch UBS betreibt eine ETF-Palette in Irland, während weitere ETFs in Luxemburg aufgelegt werden. Weitere Emittenten mit dem Fondsdomizil Irland sind

  • Vanguard
  • Franklin Templeton
  • Wisdom Tree
  • Invesco
  • L&G.

Andere Emittenten, die nicht in Irland angesiedelt sind, konzentrieren sich auf synthetische Fonds. Dazu gehören beispielsweise Amundi, Lyxor, Xtrackers oder ComStage.

Ein beliebter Sparplan:

Fazit: Quellensteuer auf ETFs wurde vereinfacht

Die Quellensteuer fällt in dem Land an, in dem die Erträge erzielt werden. Der Quellenstaat legt den Steuersatz fest. In den USA beträgt er 30 Prozent, während er in Irland nur 20 Prozent beträgt. Zwischen den USA und Irland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen, das älter ist als die Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den USA und anderen EU-Ländern. Vorteile bietet daher ein ETF, der Aktien aus den USA enthält, aber in Irland aufgelegt ist. Sie müssen dann nur die Hälfte dieser Steuer zahlen, da Irland die Hälfte davon zurückfordert. Das führt zu einer besseren Wertentwicklung des ETFs. Sie müssen sich um die Besteuerung nicht kümmern. Mit Ihrem Steuerfreibetrag können Sie die Steuern für Ihre Erträge ganz oder teilweise sparen.

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